Schnell & kostengünstig

Kfz-Kostenvoranschlag – Schnelle und faire Schadensbewertung

Die kostengünstige Alternative zum Vollgutachten – ideal bei Bagatellschäden unter 750 €. Professionell, unabhängig und innerhalb weniger Stunden erstellt.

Was ist ein Kfz-Kostenvoranschlag?

Ein Kfz-Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Aufstellung aller notwendigen Reparaturpositionen mit den jeweiligen Kosten. Er ist einfacher und schneller erstellt als ein vollständiges Gutachten und eignet sich besonders bei kleineren Schäden unterhalb der Bagatellgrenze von ca. 750 €.

Kostengünstig

Ca. 10 % der Schadenshöhe – deutlich günstiger als ein Vollgutachten

Schnell erstellt

Erstellung innerhalb weniger Stunden – keine langen Wartezeiten

Fiktive Abrechnung

Kann zur fiktiven Abrechnung mit der Versicherung genutzt werden

Unabhängig

Erstellt vom unabhängigen Sachverständigen – in Ihrem Interesse

Kostenvoranschlag vs. Gutachten

Welche Option ist die richtige für Ihren Schadensfall? Unser Vergleich hilft Ihnen bei der Entscheidung.

KostenvoranschlagGutachten
UmfangReparaturkostenReparaturkosten + Wertminderung + Nutzungsausfall
DauerWenige Stunden1–4 Werktage
Kosten~10% der SchadenshöheNach BVSK-Tabelle
Geeignet fürBagatellschäden < 750€Schäden > 750€
BeweiskraftEingeschränktGerichtsfest
WertminderungNicht enthaltenEnthalten
NutzungsausfallNicht enthaltenEnthalten
Umfang
Kostenvoranschlag: Reparaturkosten
Gutachten: Reparaturkosten + Wertminderung + Nutzungsausfall
Dauer
Kostenvoranschlag: Wenige Stunden
Gutachten: 1–4 Werktage
Kosten
Kostenvoranschlag: ~10% der Schadenshöhe
Gutachten: Nach BVSK-Tabelle
Geeignet für
Kostenvoranschlag: Bagatellschäden < 750€
Gutachten: Schäden > 750€
Beweiskraft
Kostenvoranschlag: Eingeschränkt
Gutachten: Gerichtsfest
Wertminderung
Kostenvoranschlag: Nicht enthalten
Gutachten: Enthalten
Nutzungsausfall
Kostenvoranschlag: Nicht enthalten
Gutachten: Enthalten

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

  • Bei Schäden unter der Bagatellgrenze (~750 €)
  • Wenn keine Wertminderung geltend gemacht wird
  • Bei eindeutigen, kleinen Schäden (Parkrempler, kleine Delle)
  • Zur schnellen Kosteneinschätzung vor der Reparatur

Wann brauchen Sie ein Gutachten?

  • Schadenshöhe über 750 €
  • Wertminderung soll geltend gemacht werden
  • Nutzungsausfallentschädigung wird benötigt
  • Gerichtsfeste Dokumentation erforderlich
  • Totalschadenverdacht besteht
Mehr zum Unfallgutachten

Was enthält unser Kostenvoranschlag?

Unser Kostenvoranschlag ist professionell und vollständig – damit Sie gegenüber der Versicherung bestens aufgestellt sind.

Reparaturpositionen

Detaillierte Auflistung aller notwendigen Reparaturpositionen

Ersatzteilpreise

Ersatzteilpreise nach aktuellen Herstellervorgaben

Arbeitszeitwerte

Arbeitszeitwerte nach Herstellervorgaben kalkuliert

Lackierkosten

Vollständige Kalkulation der Lackierkosten

Foto-Dokumentation

Professionelle Foto-Dokumentation des gesamten Schadens

Gesamtkalkulation

Transparente Gesamtkostenkalkulation (netto/brutto)

In 4 Schritten zum Kostenvoranschlag

Unkompliziert und schnell – so erstellen wir Ihren Kostenvoranschlag.

1
Schaden melden

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Wir nehmen Ihren Fall sofort auf.

2
Fahrzeug besichtigen

Wir kommen zu Ihnen – ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Kein Anfahrtsaufwand für Sie.

3
Kostenvoranschlag erstellen

Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie Ihren professionellen Kostenvoranschlag mit allen Details.

4
Einreichung bei der Versicherung

Reichen Sie den Kostenvoranschlag direkt bei der Versicherung ein – wir unterstützen Sie dabei.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um den Kfz-Kostenvoranschlag

Was kostet ein Kostenvoranschlag?

Die Kosten für einen Kfz-Kostenvoranschlag liegen in der Regel bei ca. 10 % der Schadenshöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Reicht ein Kostenvoranschlag für die Versicherung?

Ja, bei Bagatellschäden unterhalb der Bagatellgrenze von ca. 750 € akzeptieren Versicherungen in der Regel einen Kostenvoranschlag als Grundlage für die Schadensregulierung.

Kann ich mit dem Kostenvoranschlag fiktiv abrechnen?

Ja, Sie können den Schaden fiktiv abrechnen und sich den Nettobetrag der Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne die Reparatur durchführen zu lassen. Das steht Ihnen als Geschädigtem frei.

Ab wann brauche ich ein Gutachten statt Kostenvoranschlag?

Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 € empfehlen wir ein vollständiges Gutachten. Dieses enthält zusätzlich die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und ist gerichtsfest – wichtig für die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kostenvoranschlag benötigt?

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine schnelle und faire Schadensbewertung. Wir erstellen Ihren Kostenvoranschlag innerhalb weniger Stunden.