Ihre Rechte als Geschädigter
Haftpflichtschaden – Ihre Rechte als Geschädigter
Unabhängiges Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung – wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen.
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn eine andere Person den Unfall verursacht hat. In diesem Fall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten – einschließlich der Kosten für Ihren eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter.
Als Geschädigter haben Sie weitreichende Rechte, die viele Versicherungen gerne verschweigen. Dazu gehören insbesondere:
- Freie Gutachterwahl – bestätigt durch BGH-Urteil
- Freie Werkstattwahl – Sie entscheiden, wo repariert wird
- Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
- Erstattung aller unfallbedingten Kosten
Wichtiger Hinweis: Verlassen Sie sich niemals auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung! Sogenannte Versicherungsgutachter vertreten die Interessen der Versicherung – nicht Ihre. Die Schadenshöhe wird häufig zu niedrig angesetzt und wichtige Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall werden oft unterschlagen. Bestehen Sie auf Ihrem Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Ihre Ansprüche bei einem Haftpflichtschaden
Als Geschädigter steht Ihnen deutlich mehr zu, als die Versicherung Ihnen oft anbietet.
Reparaturkosten
Vollständige Übernahme der Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl – Sie entscheiden, wo repariert wird.
Merkantile Wertminderung
Ihr Fahrzeug verliert trotz fachgerechter Reparatur an Wert. Diesen Wertverlust können Sie geltend machen.
Nutzungsausfallentschädigung
Für jeden Tag ohne Fahrzeug steht Ihnen eine Entschädigung zu – berechnet nach Fahrzeugklasse.
Mietwagenkosten
Alternativ zum Nutzungsausfall: Die Kosten für einen Mietwagen werden von der Gegenseite übernommen.
Abschleppkosten
Musste Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden? Auch diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Gutachterkosten
Die Kosten für Ihren unabhängigen Kfz-Gutachter zahlt die Gegenseite – Sie haben freie Gutachterwahl.
Schmerzensgeld
Bei Personenschäden steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren.
Kostenpauschale
Für Telefon, Porto und Fahrtkosten können Sie eine Pauschale von ca. 25–30 Euro geltend machen.
Anwaltskosten
Ein Anwalt ist empfehlenswert und wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Wann brauche ich einen eigenen Gutachter?
Grundsätzlich haben Sie bei jedem Haftpflichtschaden das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen. Besonders wichtig wird ein eigenes Gutachten in folgenden Situationen:
- Der Schaden liegt über der Bagatellgrenze (ca. 750–1.000 Euro)
- Es sind sichtbare Strukturschäden am Fahrzeug vorhanden
- Die Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken
- Sie möchten alle Ansprüche (Wertminderung, Nutzungsausfall etc.) vollständig geltend machen
- Sie wollen eine neutrale, unabhängige Schadensbewertung
Lassen Sie sich NICHT auf einen Versicherungsgutachter ein! Wenn die gegnerische Versicherung anbietet, einen «eigenen Gutachter» zu schicken, lehnen Sie höflich ab. Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag und Interesse der Versicherung. Als Geschädigter haben Sie das gesetzlich verbriefte Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – und die Kosten dafür trägt die Gegenseite.
Fiktive vs. konkrete Abrechnung
Sie haben die Wahl, wie Sie Ihren Schaden abrechnen – wir beraten Sie, welche Option für Sie günstiger ist.
Fiktive Abrechnung
Sie lassen Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten den im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturbetrag (ohne Mehrwertsteuer) als Auszahlung. Ideal, wenn Sie den Schaden selbst beheben oder das Geld anderweitig verwenden möchten.
- Auszahlung des Netto-Reparaturbetrags
- Keine Pflicht zur Reparatur
- Wertminderung zusätzlich möglich
Konkrete Abrechnung
Sie lassen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren und erhalten den Brutto-Reparaturbetrag (inkl. Mehrwertsteuer) erstattet. Die sicherste Variante, um Ihr Fahrzeug vollständig instand setzen zu lassen.
- Erstattung des vollen Bruttobetrags
- Freie Werkstattwahl garantiert
- Professionelle Reparatur nach Herstellervorgaben
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich vor der Entscheidung von uns beraten. Je nach Schadenshöhe, Fahrzeugalter und persönlicher Situation kann die eine oder andere Variante deutlich vorteilhafter für Sie sein.
Ablauf bei einem Haftpflichtschaden
In vier einfachen Schritten zu Ihrem Recht
Sichern Sie die Unfallstelle, machen Sie Fotos und rufen Sie uns an oder melden Sie den Schaden online. Wir nehmen Ihren Fall sofort auf.
Wir kommen zu Ihnen – ob nach Hause, in die Werkstatt oder an Ihren Arbeitsplatz. Bequem und ohne zusätzliche Kosten.
Innerhalb von 24–48 Stunden erhalten Sie ein detailliertes, gerichtsfestes Gutachten mit allen Ansprüchen.
Auf Basis unseres Gutachtens reguliert die gegnerische Versicherung Ihren Schaden vollständig.
Häufig gestellte Fragen zum Haftpflichtschaden
Muss die gegnerische Versicherung mein Gutachten bezahlen?
Ja. Ab der sogenannten Bagatellgrenze (ca. 750–1.000 Euro Schadenshöhe) haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Kosten dafür muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig übernehmen. Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Kann ich mir den Gutachter selbst aussuchen?
Ja, absolut. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die freie Gutachterwahl des Geschädigten bestätigt. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen – unabhängig davon, was die gegnerische Versicherung Ihnen vorschlägt.
Was ist, wenn die Versicherung mein Gutachten nicht anerkennt?
Ein professionelles, nach BVSK-Richtlinien erstelltes Gutachten ist rechtlich bindend und wird von allen Versicherungen und Gerichten anerkannt. Sollte die Versicherung dennoch versuchen, Ihr Gutachten anzuzweifeln oder die Regulierung zu kürzen, empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Auch dessen Kosten trägt die Gegenseite.
Soll ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein! Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter vertritt deren Interessen – nicht Ihre. Sogenannte Versicherungsgutachter tendieren dazu, Schadenshöhen niedriger anzusetzen und Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall zu ignorieren. Bestehen Sie auf Ihrem Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.
Warum Gutachter Franken?
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger auf Ihrer Seite
100% unabhängig
Wir arbeiten ausschließlich für Geschädigte – nie für Versicherungen. Ihre Interessen stehen an erster Stelle.
686 Gutachten erstellt
Langjährige Erfahrung und Expertise bei der Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen gegenüber Versicherungen.
Gerichtsfeste Gutachten
Unsere Gutachten werden nach BVSK-Richtlinien erstellt und von allen Versicherungen und Gerichten anerkannt.
Kostenlos bei Haftpflicht
Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung unser Gutachten – Sie zahlen nichts.
Besichtigung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen – ob nach Hause, zur Werkstatt oder an den Arbeitsplatz. In ganz Franken.
24–48h Fertigstellung
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