Ihre Rechte als Geschädigter

Haftpflichtschaden – Ihre Rechte als Geschädigter

Unabhängiges Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung – wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen.

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn eine andere Person den Unfall verursacht hat. In diesem Fall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten – einschließlich der Kosten für Ihren eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter.

Als Geschädigter haben Sie weitreichende Rechte, die viele Versicherungen gerne verschweigen. Dazu gehören insbesondere:

Wichtiger Hinweis: Verlassen Sie sich niemals auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung! Sogenannte Versicherungsgutachter vertreten die Interessen der Versicherung – nicht Ihre. Die Schadenshöhe wird häufig zu niedrig angesetzt und wichtige Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall werden oft unterschlagen. Bestehen Sie auf Ihrem Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Ihre Ansprüche bei einem Haftpflichtschaden

Als Geschädigter steht Ihnen deutlich mehr zu, als die Versicherung Ihnen oft anbietet.

Reparaturkosten

Vollständige Übernahme der Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl – Sie entscheiden, wo repariert wird.

Merkantile Wertminderung

Ihr Fahrzeug verliert trotz fachgerechter Reparatur an Wert. Diesen Wertverlust können Sie geltend machen.

Nutzungsausfallentschädigung

Für jeden Tag ohne Fahrzeug steht Ihnen eine Entschädigung zu – berechnet nach Fahrzeugklasse.

Mietwagenkosten

Alternativ zum Nutzungsausfall: Die Kosten für einen Mietwagen werden von der Gegenseite übernommen.

Abschleppkosten

Musste Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden? Auch diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Gutachterkosten

Die Kosten für Ihren unabhängigen Kfz-Gutachter zahlt die Gegenseite – Sie haben freie Gutachterwahl.

Schmerzensgeld

Bei Personenschäden steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren.

Kostenpauschale

Für Telefon, Porto und Fahrtkosten können Sie eine Pauschale von ca. 25–30 Euro geltend machen.

Anwaltskosten

Ein Anwalt ist empfehlenswert und wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Wann brauche ich einen eigenen Gutachter?

Grundsätzlich haben Sie bei jedem Haftpflichtschaden das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen. Besonders wichtig wird ein eigenes Gutachten in folgenden Situationen:

Lassen Sie sich NICHT auf einen Versicherungsgutachter ein! Wenn die gegnerische Versicherung anbietet, einen «eigenen Gutachter» zu schicken, lehnen Sie höflich ab. Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag und Interesse der Versicherung. Als Geschädigter haben Sie das gesetzlich verbriefte Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – und die Kosten dafür trägt die Gegenseite.

Fiktive vs. konkrete Abrechnung

Sie haben die Wahl, wie Sie Ihren Schaden abrechnen – wir beraten Sie, welche Option für Sie günstiger ist.

Fiktive Abrechnung

Sie lassen Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten den im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturbetrag (ohne Mehrwertsteuer) als Auszahlung. Ideal, wenn Sie den Schaden selbst beheben oder das Geld anderweitig verwenden möchten.

  • Auszahlung des Netto-Reparaturbetrags
  • Keine Pflicht zur Reparatur
  • Wertminderung zusätzlich möglich

Konkrete Abrechnung

Sie lassen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren und erhalten den Brutto-Reparaturbetrag (inkl. Mehrwertsteuer) erstattet. Die sicherste Variante, um Ihr Fahrzeug vollständig instand setzen zu lassen.

  • Erstattung des vollen Bruttobetrags
  • Freie Werkstattwahl garantiert
  • Professionelle Reparatur nach Herstellervorgaben

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich vor der Entscheidung von uns beraten. Je nach Schadenshöhe, Fahrzeugalter und persönlicher Situation kann die eine oder andere Variante deutlich vorteilhafter für Sie sein.

Ablauf bei einem Haftpflichtschaden

In vier einfachen Schritten zu Ihrem Recht

1
Unfall dokumentieren & uns kontaktieren

Sichern Sie die Unfallstelle, machen Sie Fotos und rufen Sie uns an oder melden Sie den Schaden online. Wir nehmen Ihren Fall sofort auf.

2
Fahrzeugbesichtigung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen – ob nach Hause, in die Werkstatt oder an Ihren Arbeitsplatz. Bequem und ohne zusätzliche Kosten.

3
Gutachten wird erstellt

Innerhalb von 24–48 Stunden erhalten Sie ein detailliertes, gerichtsfestes Gutachten mit allen Ansprüchen.

4
Versicherung reguliert

Auf Basis unseres Gutachtens reguliert die gegnerische Versicherung Ihren Schaden vollständig.

Häufig gestellte Fragen zum Haftpflichtschaden

Muss die gegnerische Versicherung mein Gutachten bezahlen?

Ja. Ab der sogenannten Bagatellgrenze (ca. 750–1.000 Euro Schadenshöhe) haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Kosten dafür muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig übernehmen. Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Kann ich mir den Gutachter selbst aussuchen?

Ja, absolut. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die freie Gutachterwahl des Geschädigten bestätigt. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen – unabhängig davon, was die gegnerische Versicherung Ihnen vorschlägt.

Was ist, wenn die Versicherung mein Gutachten nicht anerkennt?

Ein professionelles, nach BVSK-Richtlinien erstelltes Gutachten ist rechtlich bindend und wird von allen Versicherungen und Gerichten anerkannt. Sollte die Versicherung dennoch versuchen, Ihr Gutachten anzuzweifeln oder die Regulierung zu kürzen, empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Auch dessen Kosten trägt die Gegenseite.

Soll ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein! Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter vertritt deren Interessen – nicht Ihre. Sogenannte Versicherungsgutachter tendieren dazu, Schadenshöhen niedriger anzusetzen und Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall zu ignorieren. Bestehen Sie auf Ihrem Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.

Warum Gutachter Franken?

Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger auf Ihrer Seite

100% unabhängig

Wir arbeiten ausschließlich für Geschädigte – nie für Versicherungen. Ihre Interessen stehen an erster Stelle.

686 Gutachten erstellt

Langjährige Erfahrung und Expertise bei der Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen gegenüber Versicherungen.

Gerichtsfeste Gutachten

Unsere Gutachten werden nach BVSK-Richtlinien erstellt und von allen Versicherungen und Gerichten anerkannt.

Kostenlos bei Haftpflicht

Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung unser Gutachten – Sie zahlen nichts.

Besichtigung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen – ob nach Hause, zur Werkstatt oder an den Arbeitsplatz. In ganz Franken.

24–48h Fertigstellung

Schnelle Gutachtenerstellung, damit Ihr Schaden zeitnah reguliert wird. Express-Service verfügbar.

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