Kfz-Sachverständiger für Lauf a.d. Pegnitz & das Nürnberger Land
Kfz-Gutachter in Lauf a.d. Pegnitz
- Kostenlos für Sie bei unverschuldetem Unfall
- Besichtigung dort, wo Ihr Fahrzeug steht
- Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung
Wer zahlt das Gutachten?
Der andere ist schuld
0 € für Sie
Ab rund 750 € Schaden zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Gutachten. Wir rechnen direkt mit ihr ab.
Teilschuld
Nach Haftungsquote
Die gegnerische Versicherung zahlt ihren Anteil, bei 70 % Haftung also 70 % der Gutachterkosten.
Selbst verursacht
Oft reicht ein Kostenvoranschlag
Ob Ihre Kasko einspringt, hängt vom Vertrag ab. Wir sagen Ihnen vorher, ob ein Gutachten nötig ist.
Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen, wer das Gutachten bezahlt. Kostet nichts, verpflichtet zu nichts.
Was nach Ihrem Anruf passiert
Kurzes Telefonat
Wo steht das Fahrzeug, was ist passiert, gibt es einen Gegner? Danach wissen Sie, welches Gutachten Sie brauchen und wer zahlt.
Termin im Pegnitztal
Nach Lauf und ins Pegnitztal, auch ins Umland. Auch auf dem Verwahrhof.
Aufnahme vor Ort
Schadensbild und Anstoßsituation gesichert, Kalkulation zu ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen im Nürnberger Land.
Gutachten und Nachlauf
Als PDF und auf Papier; die Versicherung bekommt ihr Exemplar von uns. Wird dort gekürzt, antworten wir.
Kfz-Gutachter Lauf a.d. Pegnitz – für Autobahn, Überland und Ortsstraße
In Lauf a.d. Pegnitz treffen zwei Verkehrswelten aufeinander: direkt daneben die A9 mit Fernverkehr und Tempo, durch das Pegnitztal die B14 mit dem Pendlerstrom Richtung Nürnberg, dazwischen Dörfer und Einmündungen ohne Ampel. Die Schäden sehen anders aus und werden anders abgerechnet. Unser Büro sitzt in Erlangen; Lauf und das Pegnitztal fahren wir regelmäßig an.
Wohin wir im Pegnitztal fahren
Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: Hofeinfahrt, Straßenrand, Werkstatt oder Abschlepphof. Lauf ist das Zentrum des Nürnberger Lands – die Orte ringsum fahren wir regelmäßig an.
Lauf und seine Ortsteile
Im Nürnberger Land
Kurze Wege, klare Zahlen
Drei Straßenlagen, drei Schadensbilder
A9 und Auffahrten
Hohe Differenzgeschwindigkeit, große Verformung, oft ausgelöste Airbags. Ob sich eine Reparatur noch rechnet, entscheidet hier nicht der Anblick, sondern der Vergleich von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert.
B14 und Überlandstrecken
Abbiegen auf die Bundesstraße, Überholvorgänge, Auffahrer an der Einmündung – weder Ampel noch Kamera, entsprechend oft Aussage gegen Aussage. Was bleibt, ist das Schadensbild: Anstoßhöhe, Kratzrichtung, Lackantrag.
Ortsstraßen und Kreisstraßen
Rangierschäden in der Laufer Altstadt, ausgebrochene Bankette, Schlaglöcher nach dem Winter. Kleinere Beträge – deshalb vorher ein Anruf: Unterhalb der Bagatellgrenze von üblicherweise etwa 750 bis 1.000 Euro wird ein volles Gutachten nicht erstattet, ein Kostenvoranschlag schon.
Welches Gutachten zu Ihrem Fall passt
Die Arbeit am Fahrzeug ist ähnlich – der Unterschied liegt darin, wer bezahlt.
Unfallgutachten
Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert – plus Fotodokumentation, die auch Monate später als Beweismittel taugt.
Mehr erfahren →Haftpflichtschaden
Haftet die Gegenseite allein, übernimmt deren Versicherung das Gutachten vollständig, bei geteilter Schuld anteilig nach Quote. Abgerechnet wird direkt mit dem Versicherer.
Mehr erfahren →Kaskoschaden
Wild aus den Wäldern über dem Pegnitztal, Hagel, Sturmholz, Aufbruch: Fälle ohne Gegner, in denen Ihre Teil- oder Vollkasko den Schaden belegt haben will.
Mehr erfahren →Kostenvoranschlag
Für Kleinschäden, bei denen ein volles Gutachten niemand erstattet. Welcher Weg sich rechnet, sagen wir vorher am Telefon.
Mehr erfahren →Wenn sich die Reparatur nicht mehr rechnet
Restwertgebote aus dem Netz sind kein Muss
Beim wirtschaftlichen Totalschaden schicken Versicherungen gern ein Höchstgebot aus einer Restwertbörse und rechnen die Entschädigung klein. Dorthin verkaufen müssen Sie nicht. Maßgeblich ist der Restwert auf dem regionalen Markt, den wir mit Vergleichsangeboten ausweisen. Verkaufen Sie erst, wenn das Gutachten vorliegt.
Auszahlen lassen statt reparieren
Um an Ihr Geld zu kommen, müssen Sie nicht reparieren: Bei unverschuldetem Unfall dürfen Sie auf Basis des Gutachtens fiktiv abrechnen, also den kalkulierten Netto-Reparaturbetrag ausgezahlt bekommen. Reparieren Sie doch, gilt freie Werkstattwahl. Auch den Sachverständigen wählen Sie selbst – das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt.
Was die Gegenseite erstatten muss →Nachgefragt aus Lauf und dem Nürnberger Land
Mein Wagen wurde nach einem Unfall auf der A9 abgeschleppt. Wo wird er begutachtet?
Dort, wo er steht. Nennen Sie uns Abschleppunternehmen und Standort, dann nehmen wir den Schaden auf dem Verwahrhof auf. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst begutachten, dann weiterschleppen oder zerlegen lassen. Belege für Abschleppen und Standgeld aufbewahren.
Ich pendle täglich nach Nürnberg. Besser Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Das hängt davon ab, ob Sie in der Reparaturzeit täglich ein Auto brauchen. Mit Mietwagen wird die Miete in angemessener Klasse erstattet. Wer stattdessen S-Bahn oder Mitfahrgelegenheit nimmt, hat für die Ausfalltage Anspruch auf Nutzungsausfall – auch ohne Mietwagen. Die Höhe hängt an Fahrzeugklasse und Alter und steht im Gutachten; beides zugleich gibt es nicht.
Begutachten Sie auch Anhänger und Wohnwagen?
Ja. Pkw-, Pferde- und Wohnanhänger sind alltäglich und werden nach einem Unfall regelmäßig übersehen – obwohl ein verzogener Rahmen teuer ist und die Verkehrssicherheit betrifft. Wir nehmen Zugfahrzeug und Anhänger zusammen auf, bei Wohnwagen zusätzlich Aufbau und Dichtigkeit.
Schaden durch ein Schlagloch auf einer Kreisstraße – haftet dafür jemand?
Möglicherweise den Träger der Straßenbaulast, wenn die Stelle erkennbar gefährlich war und trotzdem weder beseitigt noch beschildert wurde. Durchsetzbar ist das nur mit Belegen: Fotos der Schadstelle mit Maßstab, Örtlichkeit und Datum, dazu die Schäden an Reifen, Felge und Fahrwerk. Oft ist der Weg über die Vollkasko schneller. Wir halten den Fahrzeugschaden so fest, dass beide Wege offen bleiben.
Erst anrufen, dann reparieren lassen
Sagen Sie uns, wo das Fahrzeug steht und was passiert ist. Wir ordnen den Fall ein und kommen zu Ihnen nach Lauf a.d. Pegnitz.