Kfz-Sachverständiger in Franken

Kfz-Gutachter für Ihr Unfallgutachten

Unabhängig und gerichtsfest, für Ihre volle Entschädigung in ganz Franken.

Luftaufnahme eines Parkplatzes mit dicht geparkten Fahrzeugen

Wer zahlt das Gutachten?

Der andere ist schuld

0 € für Sie

Ab rund 750 € Schaden zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Gutachten. Wir rechnen direkt mit ihr ab.

Teilschuld

Nach Haftungsquote

Die gegnerische Versicherung zahlt ihren Anteil, bei 70 % Haftung also 70 % der Gutachterkosten.

Selbst verursacht

Oft reicht ein Kostenvoranschlag

Ob Ihre Kasko einspringt, hängt vom Vertrag ab. Wir sagen Ihnen vorher, ob ein Gutachten nötig ist.

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen, wer das Gutachten bezahlt. Kostet nichts, verpflichtet zu nichts.

Ablauf Ihres Unfallgutachtens

In vier einfachen Schritten zu Ihrem gerichtsfesten Gutachten.

1
Kontaktaufnahme Schaden melden

Melden Sie Ihren Schaden bequem online, per Telefon oder WhatsApp. Wir nehmen Ihren Fall sofort auf und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen.

2
Besichtigung Wir kommen zu Ihnen

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort – kostenlos in ganz Franken. Den Termin stimmen wir direkt mit Ihnen ab.

3
Gutachtenerstellung Zügig und vollständig

Sie erhalten Ihr vollständiges, gerichtsfestes Gutachten – digital und auf Wunsch per Post.

4
Regulierung Anspruch durchsetzen

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung und vermitteln bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt.

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Kfz-Gutachten nach einem Verkehrsunfall dokumentiert sämtliche Schäden an Ihrem Fahrzeug und bildet die Grundlage für Ihre Schadensregulierung. Es umfasst die Ermittlung der Reparaturkosten, die Berechnung der merkantilen Wertminderung sowie die Nutzungsausfallentschädigung.

Freie Gutachterwahl

Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihren eigenen unabhängigen Sachverständigen zu wählen. Dieses Recht wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach bestätigt. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung einen Gutachter aufdrängen.

Kostenlos bei Haftpflichtschäden

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr Gutachten vollständig. Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Inhalte unseres Unfallgutachtens

Umfassende Dokumentation aller relevanten Schadenspositionen für Ihre vollständige Entschädigung.

Detaillierte Fotodokumentation

Lückenlose fotografische Erfassung aller sichtbaren und verdeckten Schäden – gerichtsfest und nachvollziehbar.

Reparaturkostenkalkulation

Präzise Kalkulation der Reparaturkosten nach aktuellen Herstellervorgaben und regionalen Stundenverrechnungssätzen.

Merkantile Wertminderung

Ermittlung des verbleibenden Minderwerts Ihres Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur – Ihr Anspruch auf Entschädigung.

Nutzungsausfallentschädigung

Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung oder der angemessenen Mietwagenkosten für die Reparaturdauer.

Restwertermittlung bei Totalschaden

Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts und Restwerts. Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt Ihren Anspruch.

130%-Regel bei Totalschaden

Liegt der Reparaturaufwand bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts, können Sie Ihr Fahrzeug dennoch reparieren lassen – wir beraten Sie dazu.

Vorschadenprüfung

Sorgfältige Prüfung und Dokumentation eventueller Vorschäden, um Ihre Ansprüche eindeutig abzugrenzen.

Wann brauche ich ein Unfallgutachten?

Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre Ansprüche und schützt Sie vor Kürzungen durch die Versicherung. In diesen Fällen ist ein Gutachten besonders wichtig:

Wichtig zu wissen

Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 € (Bagatellgrenze) haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein eigenes Gutachten. Darunter genügt ein Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie ehrlich, welche Option für Ihren Fall die richtige ist.

Schaden jetzt melden →

Häufig gestellte Fragen zum Unfallgutachten

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Unfallgutachten.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei einem Haftpflichtschaden – also wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben – übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten vollständig. Sie müssen nichts vorstrecken. Bei Kaskoschäden (selbstverschuldet oder Teilkasko) können die Kosten je nach Vertrag ebenfalls erstattet werden.

Wie lange dauert ein Unfallgutachten?

Das hängt vom Umfang des Schadens ab. Den Termin für die Besichtigung stimmen wir direkt mit Ihnen ab, und bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, wann Ihr Gutachten fertig ist.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten richten sich nach der Schadenshöhe und werden nach der bundeseinheitlichen BVSK-Honorartabelle berechnet. Bei einem Haftpflichtschaden tragen Sie keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt. Bei einem Schaden von beispielsweise 3.000 € liegen die Gutachterkosten typischerweise zwischen 400 € und 600 €.

Kann die Versicherung meinen Gutachter ablehnen?

Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach bestätigt. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung zu einem Verzicht auf ein eigenes Gutachten drängen.

Unfallgutachten in Ihrer Region

Nach einem Unfall sind wir in ganz Mittel- und Oberfranken schnell bei Ihnen vor Ort:

Unfall gehabt? Wir helfen sofort.

Melden Sie Ihren Schaden jetzt und erhalten Sie Ihr unabhängiges Gutachten – schnell, professionell und bei Haftpflichtschäden komplett kostenlos für Sie.