Kfz-Sachverständiger für Schwabach und das Umland
Kfz-Gutachter in Schwabach
- Kostenlos für Sie bei unverschuldetem Unfall
- Besichtigung dort, wo Ihr Fahrzeug steht
- Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung
Wer zahlt das Gutachten?
Der andere ist schuld
0 € für Sie
Ab rund 750 € Schaden zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Gutachten. Wir rechnen direkt mit ihr ab.
Teilschuld
Nach Haftungsquote
Die gegnerische Versicherung zahlt ihren Anteil, bei 70 % Haftung also 70 % der Gutachterkosten.
Selbst verursacht
Oft reicht ein Kostenvoranschlag
Ob Ihre Kasko einspringt, hängt vom Vertrag ab. Wir sagen Ihnen vorher, ob ein Gutachten nötig ist.
Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen, wer das Gutachten bezahlt. Kostet nichts, verpflichtet zu nichts.
In vier Schritten zum Gutachten
Schaden schildern
Per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir fragen nach dem Hergang und sagen Ihnen sofort, ob es ein Haftpflicht- oder ein Kaskofall ist.
Wir fahren raus
Zu Ihrer Adresse, in die Werkstatt oder auf den Abschlepphof. Den Termin stimmen wir direkt mit Ihnen ab.
Ihr Gutachten
Mit Fotodokumentation und einer Kalkulation zu ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen. Digital und auf Papier.
Regulierung begleiten
Wir schicken das Gutachten an die Versicherung und bleiben Ansprechpartner, wenn dort gekürzt oder nachgefragt wird.
Kfz-Gutachter Schwabach – schnell vor Ort, fair bewertet
Schwabach ist eine kreisfreie Stadt, die vom Landkreis Roth umschlossen wird – und das prägt die Schadensbilder. Anders als in Nürnberg oder Fürth geht es hier seltener um Stop-and-go-Rempler und häufiger um Landstraßen: die B2 als Hauptachse, Überlandstrecken nach Wendelstein und Rednitzhembach, Feldwegkreuzungen ohne Ampel, Wildwechsel in der Dämmerung. Von unserem Büro in Erlangen fahren wir Schwabach und die Gemeinden ringsum an.
Was wir für Schwabach anbieten
Vier Wege, je nachdem wer für Ihren Schaden aufkommt. Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Ihrer ist: anrufen. Die Einordnung kostet nichts.
- Unfallgutachten – der Regelfall nach einer Kollision auf der B2 oder im Stadtgebiet. Enthält Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert, gerichtsfest dokumentiert und zügig erstellt.
- Haftpflichtschaden – hat der andere den Unfall verschuldet, trägt dessen Versicherung Reparatur und Gutachten vollständig. Für Sie bleiben 0 €, und wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
- Kaskoschaden – Wildunfall, Hagel, Sturm oder Vandalismus. Hier zahlt Ihre eigene Teil- oder Vollkasko, und ein unabhängiges Gutachten verhindert, dass die Schadenhöhe zur Verhandlungssache wird.
- Kostenvoranschlag – bei Kleinschäden unterhalb der Bagatellgrenze. Wir sagen Ihnen offen, wenn ein volles Gutachten in Ihrem Fall nicht erstattungsfähig wäre.
Häufiger Irrtum: Sie müssen den Gutachter der Versicherung nicht nehmen
Freie Gutachterwahl gilt auch in Schwabach
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst bestimmen – dieses Recht hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt, und die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wenn sich also ein Gutachter meldet, der von der Gegenseite beauftragt wurde, müssen Sie ihn nicht ans Fahrzeug lassen. Dasselbe gilt für die Werkstatt: Sie haben freie Werkstattwahl, auch wenn eine Partnerwerkstatt empfohlen wird.
Was bei Haftpflichtschäden erstattet wird →Schwabach und das nördliche Landkreisgebiet
Im Stadtgebiet und in den Gemeinden ringsum – wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht, auch auf Feldwege und Höfe.
Schwabacher Stadtteile
Umliegende Gemeinden
Fragen aus Schwabach und dem Umland
Wildunfall auf der B2 – ist das ein Kasko- oder ein Haftpflichtfall?
Ein Kaskofall. Für Zusammenstöße mit Haarwild greift die Teilkaskoversicherung; einen Haftungsgegner gibt es nicht. Wichtig ist die Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jagdausübungsberechtigtem – ohne sie wird es mit der Versicherung schwierig. Wir dokumentieren anschließend Schadenbild und Höhe, damit die Abrechnung nicht auf Schätzungen beruht.
Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit. Kommen Sie trotzdem?
Ja, das ist der Normalfall bei uns. Sagen Sie einfach, wo es steht – am Straßenrand, in der Hofeinfahrt, in der Werkstatt oder auf dem Abschlepphof. Sie müssen das Fahrzeug nirgendwohin bringen, und bei unverschuldetem Unfall sind auch die Abschleppkosten erstattungsfähig.
Bekomme ich Nutzungsausfall auch, wenn ich keinen Mietwagen nehme?
Ja. Wer auf einen Mietwagen verzichtet, hat stattdessen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die Tage, an denen das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter anhand der gängigen Nutzungsausfalltabelle. Beziffert wird sie im Gutachten – in einem Werkstatt-Kostenvoranschlag steht sie nicht.
Ich wohne nicht in Schwabach selbst, sondern im Landkreis. Fahren Sie auch dorthin?
Ja. Wendelstein, Rednitzhembach, Kammerstein, Schwanstetten, Allersberg und die Nachbarorte fahren wir regelmäßig an, ebenso Roth. Nennen Sie uns beim Anruf einfach den Ort, dann sagen wir Ihnen direkt, wann wir da sind.
Schaden in Schwabach? Wir kümmern uns – schnell und fair.
Ein Anruf, und Sie wissen, wer Ihr Gutachten bezahlt und wann wir bei Ihnen sind.