Kfz-Sachverständiger in Franken
Kaskoschaden – Unabhängige Begutachtung für faire Regulierung
Hagel, Wildunfall, Vandalismus – wir dokumentieren Ihren Schaden professionell und sichern Ihre Ansprüche gegenüber der Kaskoversicherung.
Teilkasko vs. Vollkasko – Was ist abgedeckt?
Der Umfang Ihrer Kaskoversicherung bestimmt, welche Schäden erstattet werden. Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede.
Teilkasko
Typische Selbstbeteiligung: 150 €
- Diebstahl
- Brand & Explosion
- Naturereignisse (Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag)
- Wildunfall
- Glasbruch
- Marderbiss
- Kurzschluss an der Verkabelung
Vollkasko
Typische Selbstbeteiligung: 300 €
- Alle Leistungen der Teilkasko
- Vandalismus & mutwillige Beschädigung
- Selbstverschuldete Unfälle
- Fahrerflucht des Gegners
Häufige Kaskoschäden im Überblick
Diese Schadenarten begutachten wir regelmäßig für unsere Kunden in Franken. Für jeden Fall erstellen wir ein individuelles, aussagekräftiges Gutachten.
Hagelschaden
Dellen und Lackschäden durch Hagelkörner. Häufig ist eine kostengünstige Reparatur per PDR-Technik (Paintless Dent Repair) möglich, ohne Neulackierung.
Wildunfall
Zusammenstoß mit Wild wie Reh oder Wildschwein. Wichtig: Informieren Sie sofort Polizei oder Förster und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.
Sturmschaden
Schäden durch herabfallende Äste oder umgestürzte Bäume. Versicherungsschutz greift in der Regel ab Windstärke 8 (ab 62 km/h).
Vandalismus (Vollkasko)
Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs – Kratzer, eingeschlagene Scheiben oder andere Sachbeschädigung. Eine polizeiliche Anzeige ist zwingend erforderlich.
Marderbiss
Angebissene Kabel, Schläuche und Leitungen durch Marder. Besonders wichtig: Lassen Sie auch mögliche Folgeschäden an Motor und Elektronik prüfen.
Glasbruch
Steinschlag oder gerissene Windschutzscheibe. Kleine Steinschläge lassen sich oft reparieren – bei größeren Rissen ist ein Austausch nötig.
Warum ein unabhängiges Gutachten beim Kaskoschaden?
Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden beauftragen Sie beim Kaskoschaden Ihre eigene Versicherung. Das bedeutet: Die Versicherung hat ein wirtschaftliches Interesse, die Schadenssumme möglichst niedrig anzusetzen. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie davor.
- Schutz vor zu niedrigen Entschädigungen durch die Versicherung
- Faire und nachvollziehbare Bewertung des tatsächlichen Schadens
- Professionelle Wiederbeschaffungswert-Ermittlung bei Totalschaden
- Neutrale Dokumentation als Grundlage für eventuelle Streitigkeiten
- Beratung zu fiktiver Abrechnung und Reparaturmöglichkeiten
Unser Versprechen
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger sind wir ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet. Wir arbeiten weder für Versicherungen noch für Werkstätten. Unsere Gutachten sind transparent, nachvollziehbar und werden von allen Versicherungen anerkannt.
Ablauf: So läuft die Begutachtung ab
Von der Schadensmeldung bis zur Regulierung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Melden Sie den Kaskoschaden innerhalb von 7 Tagen bei Ihrer Versicherung (Obliegenheitspflicht). Kontaktieren Sie uns parallel für eine unabhängige Begutachtung.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug zeitnah vor Ort oder an unserem Standort und dokumentieren jeden Schaden lückenlos mit Fotos und Messungen.
Sie erhalten ein detailliertes, professionelles Gutachten mit exakter Schadenkalkulation, Reparaturempfehlung und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden.
Reichen Sie das Gutachten bei Ihrer Kaskoversicherung ein. Wir unterstützen Sie bei Rückfragen und sorgen für eine zügige Regulierung.
Wichtige Hinweise zum Kaskoschaden
Beachten Sie diese Punkte, damit Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.
Obliegenheitspflicht
Schadensmeldung an die Versicherung innerhalb von 7 Tagen – das ist Ihre Obliegenheitspflicht!
Wildunfall
Bei Wildunfall: Rufen Sie sofort Polizei oder Förster und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.
Vandalismus
Bei Vandalismus: Erstatten Sie umgehend eine polizeiliche Anzeige – ohne Anzeige zahlt die Versicherung nicht.
Fiktive Abrechnung
Fiktive Abrechnung ist auch beim Kaskoschaden möglich – Sie erhalten den Geldbetrag, ohne reparieren zu müssen.
Häufige Fragen zum Kaskoschaden
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kaskoschäden und die unabhängige Begutachtung.
Brauche ich ein Gutachten beim Kaskoschaden?
Ein unabhängiges Gutachten ist bei Kaskoschäden sehr empfehlenswert. Versicherungen bewerten Schäden häufig niedriger als ihr tatsächlicher Umfang. Mit einem professionellen Gutachten sichern Sie sich eine faire Regulierung und schützen sich vor zu geringen Entschädigungen – insbesondere bei Totalschäden und der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts.
Zahlt meine Versicherung den Gutachter?
In vielen Fällen können die Gutachterkosten auf die Kaskoversicherung umgelegt werden, insbesondere wenn das Gutachten zur korrekten Schadenfeststellung notwendig war. Wir beraten Sie im Vorfeld transparent zu den Kosten und Möglichkeiten der Erstattung.
Was ist die 7-Tage-Frist bei Kaskoschäden?
Als Versicherungsnehmer haben Sie die Obliegenheitspflicht, einen Kaskoschaden innerhalb von 7 Tagen Ihrer Versicherung zu melden. Versäumen Sie diese Frist, kann die Versicherung im schlimmsten Fall die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Melden Sie Schäden daher immer sofort.
Lohnt sich eine Reparatur bei Hagelschaden?
In den meisten Fällen ja. Die PDR-Technik (Paintless Dent Repair) ermöglicht eine kostengünstige Reparatur von Hagelschäden ohne Neulackierung. Das erhält den Originalzustand des Fahrzeugs und ist deutlich günstiger als konventionelle Methoden. Wir prüfen im Gutachten, welche Reparaturmethode für Ihr Fahrzeug am sinnvollsten ist.
Kaskoschaden erlitten? Wir sind für Sie da.
Melden Sie Ihren Schaden jetzt unkompliziert und erhalten Sie ein unabhängiges Gutachten für eine faire Regulierung. Wir sind in ganz Franken für Sie unterwegs.