Kfz-Sachverständiger in Franken

Kaskoschaden – Unabhängige Begutachtung für faire Regulierung

Hagel, Wildunfall, Vandalismus – wir dokumentieren Ihren Schaden professionell und sichern Ihre Ansprüche gegenüber der Kaskoversicherung.

Teilkasko vs. Vollkasko – Was ist abgedeckt?

Der Umfang Ihrer Kaskoversicherung bestimmt, welche Schäden erstattet werden. Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede.

Teilkasko

Typische Selbstbeteiligung: 150 €

  • Diebstahl
  • Brand & Explosion
  • Naturereignisse (Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag)
  • Wildunfall
  • Glasbruch
  • Marderbiss
  • Kurzschluss an der Verkabelung
Umfassender Schutz

Vollkasko

Typische Selbstbeteiligung: 300 €

  • Alle Leistungen der Teilkasko
  • Vandalismus & mutwillige Beschädigung
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Fahrerflucht des Gegners

Häufige Kaskoschäden im Überblick

Diese Schadenarten begutachten wir regelmäßig für unsere Kunden in Franken. Für jeden Fall erstellen wir ein individuelles, aussagekräftiges Gutachten.

Hagelschaden

Dellen und Lackschäden durch Hagelkörner. Häufig ist eine kostengünstige Reparatur per PDR-Technik (Paintless Dent Repair) möglich, ohne Neulackierung.

Wildunfall

Zusammenstoß mit Wild wie Reh oder Wildschwein. Wichtig: Informieren Sie sofort Polizei oder Förster und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.

Sturmschaden

Schäden durch herabfallende Äste oder umgestürzte Bäume. Versicherungsschutz greift in der Regel ab Windstärke 8 (ab 62 km/h).

Vandalismus (Vollkasko)

Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs – Kratzer, eingeschlagene Scheiben oder andere Sachbeschädigung. Eine polizeiliche Anzeige ist zwingend erforderlich.

Marderbiss

Angebissene Kabel, Schläuche und Leitungen durch Marder. Besonders wichtig: Lassen Sie auch mögliche Folgeschäden an Motor und Elektronik prüfen.

Glasbruch

Steinschlag oder gerissene Windschutzscheibe. Kleine Steinschläge lassen sich oft reparieren – bei größeren Rissen ist ein Austausch nötig.

Warum ein unabhängiges Gutachten beim Kaskoschaden?

Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden beauftragen Sie beim Kaskoschaden Ihre eigene Versicherung. Das bedeutet: Die Versicherung hat ein wirtschaftliches Interesse, die Schadenssumme möglichst niedrig anzusetzen. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie davor.

Unser Versprechen

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger sind wir ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet. Wir arbeiten weder für Versicherungen noch für Werkstätten. Unsere Gutachten sind transparent, nachvollziehbar und werden von allen Versicherungen anerkannt.

686 Gutachten erstellt
5+ Jahre Erfahrung

Ablauf: So läuft die Begutachtung ab

Von der Schadensmeldung bis zur Regulierung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

1
Schaden melden

Melden Sie den Kaskoschaden innerhalb von 7 Tagen bei Ihrer Versicherung (Obliegenheitspflicht). Kontaktieren Sie uns parallel für eine unabhängige Begutachtung.

2
Besichtigung durch unseren Gutachter

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug zeitnah vor Ort oder an unserem Standort und dokumentieren jeden Schaden lückenlos mit Fotos und Messungen.

3
Gutachtenerstellung

Sie erhalten ein detailliertes, professionelles Gutachten mit exakter Schadenkalkulation, Reparaturempfehlung und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden.

4
Einreichung bei Ihrer Versicherung

Reichen Sie das Gutachten bei Ihrer Kaskoversicherung ein. Wir unterstützen Sie bei Rückfragen und sorgen für eine zügige Regulierung.

Wichtige Hinweise zum Kaskoschaden

Beachten Sie diese Punkte, damit Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Obliegenheitspflicht

Schadensmeldung an die Versicherung innerhalb von 7 Tagen – das ist Ihre Obliegenheitspflicht!

Wildunfall

Bei Wildunfall: Rufen Sie sofort Polizei oder Förster und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.

Vandalismus

Bei Vandalismus: Erstatten Sie umgehend eine polizeiliche Anzeige – ohne Anzeige zahlt die Versicherung nicht.

Fiktive Abrechnung

Fiktive Abrechnung ist auch beim Kaskoschaden möglich – Sie erhalten den Geldbetrag, ohne reparieren zu müssen.

Häufige Fragen zum Kaskoschaden

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kaskoschäden und die unabhängige Begutachtung.

Brauche ich ein Gutachten beim Kaskoschaden?

Ein unabhängiges Gutachten ist bei Kaskoschäden sehr empfehlenswert. Versicherungen bewerten Schäden häufig niedriger als ihr tatsächlicher Umfang. Mit einem professionellen Gutachten sichern Sie sich eine faire Regulierung und schützen sich vor zu geringen Entschädigungen – insbesondere bei Totalschäden und der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts.

Zahlt meine Versicherung den Gutachter?

In vielen Fällen können die Gutachterkosten auf die Kaskoversicherung umgelegt werden, insbesondere wenn das Gutachten zur korrekten Schadenfeststellung notwendig war. Wir beraten Sie im Vorfeld transparent zu den Kosten und Möglichkeiten der Erstattung.

Was ist die 7-Tage-Frist bei Kaskoschäden?

Als Versicherungsnehmer haben Sie die Obliegenheitspflicht, einen Kaskoschaden innerhalb von 7 Tagen Ihrer Versicherung zu melden. Versäumen Sie diese Frist, kann die Versicherung im schlimmsten Fall die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Melden Sie Schäden daher immer sofort.

Lohnt sich eine Reparatur bei Hagelschaden?

In den meisten Fällen ja. Die PDR-Technik (Paintless Dent Repair) ermöglicht eine kostengünstige Reparatur von Hagelschäden ohne Neulackierung. Das erhält den Originalzustand des Fahrzeugs und ist deutlich günstiger als konventionelle Methoden. Wir prüfen im Gutachten, welche Reparaturmethode für Ihr Fahrzeug am sinnvollsten ist.

Kaskoschaden erlitten? Wir sind für Sie da.

Melden Sie Ihren Schaden jetzt unkompliziert und erhalten Sie ein unabhängiges Gutachten für eine faire Regulierung. Wir sind in ganz Franken für Sie unterwegs.